Hausregeln

Duisburger Hostel

Lieber Gast,

wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unser Hostel entschieden haben und sind selbstverständlich bemüht, Ihren Aufenthalt für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Gegenzug dazu bitten wir Sie, sich in unserem Hostel so zu verhalten, dass weder andere Gäste noch Nachbarn gestört werden. Beachten Sie außerdem folgende Regelungen:

Mit dem Beschluss des Nichtraucherschutzes in Deutschland gilt im gesamten Haus seit dem 1.1.2008 das gesetzliche Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro verlangt und Sie werden aufgefordert, das Hostel zu verlassen.

Bitte halten Sie sich nach 23.00 Uhr nicht vor dem Hostel auf. Wir befinden uns in einem Wohngebiet und möchten die Nachtruhe unserer geschätzten Nachbarn nicht stören.

Bitte werfen Sie keine Gegenstände aus dem Fenster. Das Hostel wird videoüberwacht. Ein Zuwiderhandeln wird zur Anzeige gebracht und eine Entschädigung in Höhe von 200 Euro verlangt. Zusätzlich erfolgt ein sofortiges Hausverbot.

Der Gebrauch illegaler Drogen ist in unserem Hostel ausdrücklich verboten. Ein Zuwiderhandeln führt zu einem sofortigen Hausverbot.

Beschädigung fremden Eigentums (Vandalismus), Schlägereien, Beleidigungen, bedrohliches Verhalten und Belästigungen jeglicher Art haben ein sofortiges Hausverbot zur Folge.

Bei Verhalten, das möglicherweise zu Verletzungen führt oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet, wird ein sofortiges Hausverbot verhängt.

Am An- und Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gepäck kostenfrei in unserem 
Gepäckraum zu verstauen.
Wir machen Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir für Wertgegenstände
 und Gepäck keinerlei Haftung übernehmen.

Der Missbrauch des Feueralarms, der Notausgangstüren und der Feuerlöscher führt zu einem sofortigen Hausverbot und etwaige anfallende Kosten sind vom Verursacher zu tragen.

Weitere Infos finden Sie in unseren AGB